
Sierra Leone erlaubt:
a. Mindestens 2 Gesellschafter (natürliche oder juristische Person)
b. Mindestens 2 Direktoren, einer muss in Sierra Leone wohnhaft sein, Alter 40+. Stellvertreter können eingesetzt werden.
c. Gesellschaftssekretär (Dienstleistung wird angeboten)
d. Eingetragener Firmensitz in Sierra Leone
e. Flexible Kapitalstruktur, genehmigtes Kapital frei gestaltbar.
f. Die wirtschaftliche Berechtigung muss erfasst und aufrechterhalten werden.
Bearbeitung und Zertifizierung innerhalb von 10 Tagen
a. Einreichen einer Satzung / M&A
b. Beschluss zur Gründung einer Niederlassung fassen
c. Bereitstellen einer Direktorenliste
d. Eingetragene Serviceadresse in Sierra Leone
Registrierung erfolgt in <30 Tagen.
Steuern in Sierra Leone
Dividenden innerhalb ansässiger Konzerngesellschaften sind von der Quellensteuer befreit
Dieser Abschnitt führt die beiden Rechtsgebiete (Gesellschaftsrecht und Steuerrecht) zusammen und wendet sie auf Strukturierungsprinzipien an.
i. Kapitaleinlagen oder
ii. Zinslose Gesellschafterdarlehen
Diese Struktur ist für Offshore-Aktivitäten effizienter, da Kapital und Darlehen, die nach Sierra Leone gelangen, nicht besteuert werden, während Dividenden besteuert werden.
Anwendungsfall: Finanzierung von Sierra Leone-Operationen ohne Steuerverlust.
Vermeiden Sie Dividendenzahlungen nach Sierra Leone.
Selbst wenn die Sierra Leone Gesellschaft die Muttergesellschaft ist und die ausländische Gesellschaft die Tochtergesellschaft, kann die ausländische Tochtergesellschaft immer noch aufwärts an Sierra Leone leihen (ein Aufwärtsdokument), was zu keinem Steuerereignis in Sierra Leone führt, solange die Zinsen null sind.
In der Zwischenzeit
Ausgehende Überweisungen:
• Dividenden von SL → ausländische Muttergesellschaft unterliegen 10 % Quellensteuer.
• Darlehensrückzahlungen sind steuerfrei.
• Zinsen auf ausländische Darlehen können frei zurückgezahlt werden, wenn registriert.
Deshalb:
• Verwenden Sie Gesellschafterdarlehen für die steuerfreie Repatriierung.
• Vermeiden Sie Dividenden, wenn das Ziel die Minimierung von Steuerverlusten ist.
a. Die ausländische Gesellschaft sollte typischerweise der Hauptaktionär der SL-Gesellschaft sein, um saubere Kapital- und Darlehenszuflüsse zu gewährleisten.
b. Nach Sierra Leone gesendete Gelder sollten wie folgt strukturiert werden:
i. Kapitaleinlagen (nicht steuerbar), oder
ii. Zinslose Gesellschafterdarlehen (nicht steuerbar, keine Quellensteuer).
c. Vermeiden Sie Dividendenflüsse nach SL, da diese steuerpflichtig sind.
d. Auch wenn die SL-Gesellschaft die Muttergesellschaft ist, kann eine ausländische Tochtergesellschaft ihr dennoch Darlehen gewähren; Darlehenseingänge bleiben nicht steuerbar.
e. Bei ausgehenden Flüssen sind Darlehensrückzahlungen steuerfrei, während Dividenden einer 10 %igen Quellensteuer unterliegen.
f. Offshore-Aktivitäten können offshore gehalten werden, wodurch die Exposition gegenüber der sierra-leonischen Körperschaftsteuer begrenzt wird. Dieses Zusammenspiel von Unternehmensstrukturierungs- und Steuervorschriften macht die sierra-leonische Einheit zu einer flexiblen, reibungsarmen Komponente innerhalb globaler Geschäftsarchitekturen – insbesondere wenn sie als kapitalempfangender, distributionskontrollierter Knotenpunkt und nicht als primäres globales Gewinnzentrum genutzt wird.