
Unternehmensgründung in Sierra Leone – Eckpunkte
Sierra Leone bietet einen modernen, effizienten Rahmen für die Gründung eines lokalen Unternehmens oder die Registrierung einer Niederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Die Gründung kann fern abgewickelt werden, wobei alle gesetzlichen Anforderungen vor Ort verwaltet werden. Wichtige Parameter: • Aktionäre: Mindestens zwei; sowohl natürliche als auch juristische Personen sind zulässig. • Direktoren: Mindestens zwei; beliebige Staatsangehörigkeit, aber mindestens einer mit Wohnsitz in Sierra Leone und mindestens 40 Jahre alt. Nominees sind als Dienstleistung verfügbar. • Unternehmenssekretär: Obligatorisch – kann als Dienstleistung gestellt werden. • Eingetragener Firmensitz: Erforderlich in Sierra Leone (Dienstleistung verfügbar). • Kapitalstruktur: Flexibel – das Stammkapital kann an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Eine ausländische Kapitalgesellschaft kann stattdessen die Registrierung einer Niederlassung wählen, doch für die meisten strukturierten Planungen ist eine lokal gegründete Gesellschaft in Sierra Leone die vielseitigere Option.
Steuerliches Umfeld – High-Level-Übersicht
Der Standard-Körperschaftssteuersatz beträgt 25 %, mit einem reduzierten Satz für qualifizierte Produktionsunternehmen außerhalb der Western Area. Dividenden, die aus Sierra Leone gezahlt werden, unterliegen einer 10 %igen Quellensteuer, und verschiedene andere Zahlungen (Zinsen, Lizenzgebühren, Auftragnehmer, Mieten) haben spezifische Quellensteuersätze. Wichtige Merkmale aus Strukturierungsperspektive: • Kapitalbeiträge sind nicht steuerpflichtig. • Darlehensrückzahlungen (Kapital) sind nicht steuerpflichtig. • Nachsteuergewinne und Kapital können frei repatriiert werden. • Ordnungsgemäß registrierte Auslandskredite (Kapital und Zinsen) können ohne Devisenkontrollschwierigkeiten bedient werden. Diese Regeln schaffen eine klare Unterscheidung zwischen steuerpflichtigem Einkommen (z. B. Dividenden, Gewinne) und nicht steuerbarem Kapitalfluss (Kapitaleinlagen und Darlehenskapital).
Empfohlene Struktur – Ausländische Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft in Sierra Leone
Für die meisten internationalen Kunden ist das empfohlene Modell: Ausländische Holdinggesellschaft → Unternehmen in Sierra Leone In dieser Struktur: Die ausländische Holdinggesellschaft besitzt das Unternehmen in Sierra Leone als Mehrheits- (oder Allein-) Aktionär. Die Finanzierung von der ausländischen Muttergesellschaft an das Unternehmen in Sierra Leone ist wie folgt strukturiert: i. Kapitalbeiträge (Erhöhung des Aktienkapitals oder der Reserven), oder ii. Zinslose Gesellschafterdarlehen. Warum dies wichtig ist: a. Kapitalzuflüsse werden in Sierra Leone nicht besteuert. b. Zinslose Darlehen erzeugen in Sierra Leone kein steuerpflichtiges Einkommen, da keine Zinsen anfallen, die eine Quellen- oder Körperschaftsteuer auslösen würden. Das Unternehmen in Sierra Leone kann diese Mittel dann verwenden, um: Offshore-Aktivitäten zu tätigen, Verträge oder Vermögenswerte zu halten und/oder Inlandsgeschäfte zu tätigen (die, falls profitabel, normal besteuert werden). Wenn es an der Zeit ist, Geld aus Sierra Leone zu transferieren: i. Dividenden vom Unternehmen in Sierra Leone an die ausländische Muttergesellschaft unterliegen einer 10 %igen Quellensteuer in Sierra Leone. ii. Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen (Kapital) ist nicht steuerpflichtig. Dementsprechend sollten Partner, wenn das Ziel die Minimierung von Steuerverlusten ist, Kunden dazu anregen, bei der Kapitalrepatriierung die Darlehensrückzahlungen gegenüber Dividenden zu priorisieren.
Alternative Struktur – Muttergesellschaft in Sierra Leone, ausländische Tochtergesellschaft
Es ist auch möglich, dass ein Unternehmen in Sierra Leone die Muttergesellschaft einer ausländischen Tochtergesellschaft ist. In diesem Fall: • Dividenden von der ausländischen Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft in Sierra Leone sind normalerweise steuerpflichtiges Einkommen in Sierra Leone. • Die ausländische Tochtergesellschaft kann die Muttergesellschaft in Sierra Leone jedoch weiterhin über ein zinsloses Darlehen finanzieren, das in Sierra Leone nicht steuerpflichtig ist. Dies ist wichtig: Auch wenn das Unternehmen in Sierra Leone „an der Spitze“ der Gruppe steht, kann Geld in nicht steuerbarer Form nach Sierra Leone fließen, indem zinslose Intercompany-Darlehen anstelle von Dividenden verwendet werden.
Praktische Erkenntnisse für Offizielle Partner
Sierra Leone wird am besten als struktureller Knotenpunkt in einem grenzüberschreitenden Plan genutzt, und nicht als Hauptgewinnzentrum weltweit. Die Eigentümerkette und die Finanzierungsströme sind wichtiger als die bloße Tatsache der Gründung. Das steuereffizienteste Muster ist: Ausländische Einheit besitzt die Einheit in Sierra Leone. Kapital und zinslose Darlehen fließen nach Sierra Leone. Darlehensrückzahlungen, und nicht Dividenden, werden verwendet, um Gelder zurückzuführen. Partner können Sierra Leone sicher als eine Jurisdiktion präsentieren, in der die Flexibilität des Gesellschaftsrechts und klare Steuerregeln eine sinnvolle internationale Planung ermöglichen, während sie vollständig mit den lokalen Gesetzen konform bleiben.