„Antragsteller" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die einen Antrag über GO-FOR-GOLD einreicht, ob direkt oder über einen offiziellen Partner.
„Offizieller Partner" („Partner”) bezeichnet jeden offiziell autorisierten Vermittler, der einen Antrag im Namen eines Antragstellers einreicht.
„Antrag" bezeichnet den vollständigen Einreichungsprozess, einschließlich der vorläufigen KYC-Prüfung, der Dokumenteneinreichung und der abschließenden Bearbeitung.
„Treuhandkonto" bezeichnet Mittel, die vom Antragsteller auf das vorgesehene Treuhandkonto eingezahlt werden, zum Zweck der Bearbeitung, der Due-Diligence-Prüfung und der Antragsabwicklung.
„Due Diligence" bezeichnet alle Überprüfungs-, Compliance-, KYC/AML-Prüfungen, administrativen Bearbeitungen und einreichungsbezogenen Tätigkeiten, die von GO-FOR-GOLD oder seinen beauftragten Dienstleistern durchgeführt werden.
2. Freiwillige Rücknahme vor Treuhandzahlung
2.1 Ein Antragsteller oder Partner kann einen Antrag jederzeit vor der Einzahlung von Mitteln in das Treuhandkonto zurückziehen.
2.2 Die Rücknahme muss formell schriftlich per E-Mail an den zuständigen administrativen Ansprechpartner von GO-FOR-GOLD mitgeteilt werden.
2.3 Nach Eingang einer gültigen Rücknahmebenachrichtigung:
Der Antrag gilt als geschlossen; alle Antragsdaten werden dauerhaft aus dem GO-FOR-GOLD Application Hub gelöscht; es fallen keine Gebühren, Kosten oder Strafen an.
3. Beginn des aktiven Antragsstatus / Eingang der Mittel
3.1 Mit Eingang der Mittel auf dem Treuhandkonto gilt der Antrag als:
Aktiv und unwiderruflich zur Bearbeitung im Rahmen des GO-FOR-GOLD-Programms verpflichtet.
3.2 Ab diesem Zeitpunkt:
Der Antrag kann vom Antragsteller oder Partner zurückgezogen, ausgesetzt oder storniert werden; in einem solchen Fall gelten alle Treuhandmittel als für Bearbeitungs- und Due-Diligence-Aktivitäten verwendet und werden vollständig an die Treuhandparteien freigegeben, da alle aufschiebenden Bedingungen tatsächlich erfüllt wurden.
4.1 Eine Rückerstattung von Treuhandmitteln wird NUR unter folgenden Bedingungen in Betracht gezogen:
(a) Die Regierung von Sierra Leone lehnt den Antrag formell ab; oder (b) Der Antragsteller erfüllt die erforderlichen Due-Diligence-Standards nicht.
4.2 Es werden unter keinen anderen Umständen Rückerstattungen geleistet , einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
i) Freiwillige Rücknahme nach Treuhandzahlung;
ii) Meinungsänderung des Antragstellers oder Partners;
iii) Nichtvorlage erforderlicher Unterlagen nach der Einreichung;
iv) Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs von GO-FOR-GOLD.
5. Rückerstattungsberechnung und Abzüge
5.1 Sofern eine Rückerstattung gemäß Klausel 4 genehmigt wird, wird der Rückerstattungsbetrag wie folgt berechnet:
Gesamte erhaltene Treuhandmittel ABZÜGLICH angefallener Due-Diligence-Kosten ABZÜGLICH administrativer, KYC- und Bearbeitungsgebühren.
Der Antragsteller erkennt an und stimmt zu, dass:
Due-Diligence- und Bearbeitungsgebühren unter keinen Umständen erstattungsfähig sind, sobald die Dienstleistungen begonnen haben; der genaue Rückerstattungsbetrag je nach Komplexität des Antrags variieren kann und entsprechend mitgeteilt wird.
6. Vorläufiger KYC-SicherheitsprozessProzess
6.1 GO-FOR-GOLD betreibt einen obligatorischen vorläufigen KYC-Screening-Prozess.
6.2 Dieser Schritt dient dazu:
Erste Eignungsprüfung vor der vollständigen Antragseinreichung; Reduzierung des nachgelagerten Compliance-Risikos; Berechtigung zur Weiterleitung zur Treuhandzahlungsphase.
6.3 Nur Antragsteller, die die vorläufige KYC-Prüfung erfolgreich bestehen, dürfen zur vollständigen Antragseinreichung und Treuhandfinanzierung übergehen.
7. Datenverarbeitung bei Rücknahme oder Schließung
7.1 GO-FOR-GOLD speichert sensible personenbezogene Daten nicht über den betrieblichen Bedarf hinaus.
7.2 Im Falle einer Antragsrücknahme vor der Treuhandfinanzierung:
Alle zugehörigen Antragsdaten werden dauerhaft aus dem Application Hub gelöscht.
7.3 Im Falle einer Antragsschließung nach der Bearbeitung:
Die Datenspeicherung erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen, regulatorischen und Compliance-Verpflichtungen.
8. Bestätigung
Durch die Einreichung eines Antrags bestätigt und erklärt der Antragsteller und/oder Partner ausdrücklich:
i) Er hat diese Rückerstattungsrichtlinie vollständig gelesen und verstanden;
ii) Er akzeptiert die nicht erstattungsfähige Natur der Treuhandmittel nach erfolgter Zahlung;
iii) Er akzeptiert, dass Rückerstattungen streng auf die hierin genannten Bedingungen beschränkt sind;
iv) Er versteht, dass GO-FOR-GOLD einen strukturierten, compliance-orientierten Antragsprozess betreibt, der eine Verpflichtung in der Treuhandphase erfordert.